Technik und Folgen der Atom-Waffen

oliven-friedenDemonstration in Büchel

Ansprache

Liebe Anwesende, die Sie hier friedlich demonstrieren.

Ich heiße Dirk Harmsen. Ich bin Mitglied im Leitungskreis des Forum Friedensethik (FFE) in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ich bin mitverantwortlich für die heutige ökumenische Pilgerfahrt. Ich begrüße Sie alle im Namen des Leitungskreises Forum Friedensethik, insbesondere unsere Freunde aus der bayerischen Evangelischen Landeskirche, die extra nach Karlsruhe gekommen sind, um an unserer Pilgerfahrt teilzunehmen. 
Ich begrüße die 10 Mitglieder des Friedenbüros Hannover, die bereits gestern angereist sind, sowie die Mitglieder des Netzwerks Friedenssteuer.

Ich bin gebeten worden, über „Technik und Folgen der Atom-Waffen“ zu sprechen. Als ehemaliger Kernphysiker habe ich mich mit ‚Kernexplosionen und ihren Wirkungen‘ auseinandergesetzt. Ich möchte also annehmen, dass ich eine gewisse Ahnung von den Dingen habe, über die ich Ihnen jetzt berichten möchte.

1 Technisches zu den in Büchel lagernden Atomwaffen

In den von US-Soldaten bewachten Bunkern des hiesigen Fliegerhorstes Büchel lagern etwa 20 US-Atomwaffen des Typs B61. Dieser Bombentyp gehört in die Kategorie der sogenannten taktischen Atomwaffen. Bei der B61 handelt es sich um eine Wasserstoffbombe. Bei dieser Waffe wird die Primärstufe (Fissionszünder für die Fusionsladung) durch ein Tritium-Deuterium-Gemisch verstärkt. In der Sekundärstufe wird Lithium-6-Deuterid für die Kernfusion verwendet. Die B61 ist stromlinienförmig gebaut, damit sie außen an überschallschnellen Kampfflugzeugen montiert werden kann.

Der Bombenkörper ist 3,58 m lang und hat einen Durchmesser von 33 cm, das Gewicht beträgt zwischen 320 und 540 kg (abhängig von der Bauweise). Die meisten Versionen sind mit einem Fall-/Bremsschirm aus Nylon/Kevlar mit einem Durchmesser von 7,30 m ausgerüstet, um die Waffe im Fall soweit abzubremsen, dass das Trägerflugzeug genügend Zeit hat, sich aus dem Wirkungsbereich der Explosion zu entfernen. Mit Hilfe des durch einen Gasgenerator ausgelösten Fallschirmes kann die Bombe von hoher Geschwindigkeit (getestet bis Mach 1,2) innerhalb von 2 Sekunden auf etwa 56km/h abgebremst werden. Die Bombe übersteht durch den Fallschirm einen Aufprall und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gezündet werden (lay down).

Die B61 kann in der Luft und auf dem Boden gezündet werden und ist selbst bei einem schirmgebremsten Abwurf aus 15 m Höhe noch funktionstüchtig. In Büchel lagern sowohl Bomben des Typs B61 Modell 3 (mit selektierbarer Sprengkraft von 0,3/1,5/60/170 Kilotonnen TNT-Äquivalent) als auch Bomben des Typs B61 Modell 4 (mit selektierbarer Sprengkraft von 0,3/1,5/10/45 Kilotonnen TNT-Äquivalent). Eine Sprengkraft von 170.000 Tonnen TNT-Äquivalent entspricht der etwa 12-fachen Sprengkraft der Atombombe auf Hiroshima am 6. August 1945.

Die Atomwaffe des Typs B61 wurde 1963 im Los Alamos National Laboratory in New Mexico entwickelt. Die Produktion begann verspätet 1968 aufgrund von Problemen während der Konstruktion. Insgesamt wurden 3.155 B61 gebaut, von denen im Jahr 2002 noch 1.925 Stück im Arsenal waren. Weltweit sind derzeit noch etwa 1.000 Bomben einsatzfähig, etwa 480 sind in Europa (Großbritannien, Belgien, Deutschland, Niederlande) und der Türkei stationiert. Die B61 ist eine frei-fallende nukleare Fliegerbombe.

Die Anzahl der stationierten B61-Atombomben wurde seit den 1980er Jahren zugunsten der Konzentration auf U-Boot-gestützte strategische Atomraketen (Submarine-launched ballistic missile, SLBM) reduziert. Insgesamt wurden neun Versionen der B61 produziert, die sich in der Funktionsweise unterscheiden, äußerlich aber nahezu identisch sind.

Die USA wollen bis 2023 etwa vier Milliarden Dollar aufwenden, um die Atombomben vom Typ B61 „sicherer“ zu machen. Bisher handelt es sich um reine Abwurfbomben; die neue Version soll ein Steuerungssystem erhalten. Kritiker sagen, damit würden sie zu präzisionsgesteuerten Fernwaffen umgebaut. Im Juli 2007 wurde bekannt, dass der Fliegerhorst wahrscheinlich seit 2004 der einzige Standort in Deutschland ist, an dem sich Atomwaffen befinden. Die deponierten Atomwaffen müssen im Kriegsfall erst vom Präsidenten der USA freigegeben werden.

Sie unterstehen der US Air Force und der 139 Mann starken 702. Munition Support Squadron (702 MUNSS) der 38. Munitions Maintenance Group (38 MUNG). Diese US-Einheit ist verantwortlich für Verwahrung, Bewachung, Wartung und Freigabe des Waffenvorrats der höchsten Sicherheitskategorie. Die deutsche Luftwaffe unterstützt die US-Einheit mit der Luftwaffensicherungsstaffel „S“ des Jagdbombergeschwaders 33 mit seinen MRCA-Tornados, dem sog. europäischen Mehrzweckkampfflugzeug. FOCUS Online und das ZDF-Magazin „Frontal 21“ meldeten am 21.09.2015, dass die USA die alten in Büchel lagernden Atomwaffen durch neue Atombomben vom Typ B61-12 auswechseln werden und dass im Haushalt der US-Luftwaffe ab dem 3. Quartal 2015 Gelder für die Integration des neuen Atombombensystems B 61-12 auch in die deutschen Tornado-Jagdbomber bereit stehen. Im Kriegsfall sollen deutsche Tornado-Piloten im Rahmen der Nato-Strategie der so genannten „Nuklearen Teilhabe“ Angriffe mit den US-Bomben fliegen.

„Mit den neuen Bomben verwischen die Grenzen zwischen taktischen und strategischen Atomwaffen“, kritisiert Atom-Wissenschaftler Hans Kristensen vom „Nuclear Information Project“ in Washington. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, erklärte gegenüber „Frontal 21“: „Uns beunruhigt, dass Staaten, die eigentlich keine Atomwaffen besitzen, den Einsatz dieser Waffen üben, und zwar im Rahmen der Nato-Praxis der Nuklearen Teilhabe. Das ist eine Verletzung der Artikel 1 und 2 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen.“

Dabei hatte der Deutsche Bundestag im März 2010 mit breiter Mehrheit beschlossen, die Bundesregierung solle sich „gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einsetzen.“ Auch im Koalitionsvertrag von Union und FDP hatte die Bundesregierung 2009 den Abzug der Atomwaffen aus Büchel zugesagt. Doch auf Geheiß der USA hat die Bundesregierung die vorgenannten Beschlüsse einfach ignoriert. Der SPD-Verteidigungspolitiker Thomas Hitschler bestätigte, dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren rund 120 Millionen Euro in den Bundeswehrstandort Büchel investieren will.

Mit diesem Geld soll die Landebahn des Flugplatzes mit einem modernen Instrumentenanflugsystem ausgestattet werden. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Willy Wimmer (CDU), warnte vor neuen „Angriffsoptionen gegenüber der russischen Föderation“ durch die neuen Atomwaffen in Deutschland und Europa: „Das ist eine bewusste Provokation gegenüber unseren russischen Nachbarn.“

2 Die Nukleare Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland und die Verstöße der Bundesregierung gegen internationale Verträge

Ich zitiere im Folgenden aus einem Dokument, das von Wolfgang Sternstein, langjährigem Friedensaktivist und Mitglied des FFE, im Jahr 2005 verfasst wurde. Dessen Aussagen sind auch heute noch gültig: „Die „nukleare Teilhabe“ verstößt gegen Art. II des Nichtverbreitungsvertrags, welcher lautet: „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen.“ Es besteht kein Zweifel, dass die auf dem Fliegerhorst Büchel praktizierte nukleare Teilhabe eine „mittelbare Verfügungsgewalt über Kernsprengkörper“ darstellt und somit völkerrechtswidrig ist, da die Bundesrepublik zu den im Vertrag genannten „Nichtkernwaffenstaaten“ gehört. Sie verstößt aber auch gegen Art. VI des Nichtverbreitungsvertrags, der alle Vertragsparteien verpflichtet, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung … unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten vom Juli 1996 diese Selbstverpflichtung der Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrags aus dem Jahre 1968 mit einem einstimmigen Votum noch einmal dringlich angemahnt. Die Bundesrepublik ist ihrer Verpflichtung aus diesem Vertrag seit dreißig Jahren (auf heute korrigiert: seit 48 Jahren) nicht nachgekommen. Sie ist somit, wie auch alle Atomwaffenstaaten, permanent vertragsbrüchig. … Die „nukleare Teilhabe“ verstößt des Weiteren gegen Art. 3,I des 2+4-Vertrags, welcher lautet: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird.

Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.“ Die auf dem Fliegerhorst Büchel praktizierte „nukleare Teilhabe der Bundesrepublik“, die ja den Einsatz von Atombomben im Kriegsfall durch die Bundeswehr vorsieht, verstößt gegen Buchstabe D des IGH-Gutachtens, welcher lautet: „Ein Androhen des Einsatzes oder ein Einsetzen von Atomwaffen müsste mit den Anforderungen vereinbar sein, die sich aus dem für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrecht, insbesondere aus den Prinzipien und Regeln des sog. humanitären … Völkerrechts und aus den Verpflichtungen aus abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen und anderen Übereinkünften ergeben, die speziell Atomwaffen betreffen.“

Auch dieses Richtervotum erfolgte einstimmig. Es ist offensichtlich, dass der Einsatz auch nur einer Atomwaffe aufgrund der nicht begrenzbaren Verseuchung von Wasser, Luft und Erde durch Radionuklide und der Gefahr eines Dammbruchs für den Einsatz weiterer Atomwaffen diese Bedingungen nicht erfüllen kann. Das Ergebnis unserer Prüfung ist folglich eindeutig und klar: Die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen im Allgemeinen und die „nukleare Teilhabe der Bundesrepublik“ im Besonderen sind verfassungs- und völkerrechtswidrig.“

3 Alternative UN-Bemühungen für ein generelles Verbot von Kernwaffen

Anfang Mai dieses Jahres hatte ich die Möglichkeit, als Delegierter oder Campaigner der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) an einer Sitzung der „UN Open-Ended Working Group on Nuclear Disarmament“ (OEWG)“ in Genf teilzunehmen. Zum Verständnis der Abrüstungsverhandlungen in den Vereinten Nationen ist es notwendig, Folgendes zu wissen: Es gibt die Kernwaffen besitzenden Staaten (vor 1968: USA, Großbritannien, Frankreich, Russland, China; nach 1968: Israel, Indien, Pakistan, Nord-Korea), Staaten, die unter dem Schirm der Kernwaffen besitzenden Staaten stehen (die Nicht-Kernwaffen-Besitzenden NATO-Mitglieder, darunter folgende Staaten, auf deren Staatsgebiet US-Kernwaffen stationiert sind (Deutschland, Niederlande, Belgien, Italien, Türkei) sowie den zahlenmäßig übergroßen Rest der Staaten, die den NPT-Vertrag von 1968 (Non Proliferation Treaty – Nicht-Verbreitungs-Vertrag von Kernwaffen) unterzeichnet haben. Alle fünf Jahre findet eine NPT-Überprüfungskonferenz statt, die letzte 2015 in New York, um festzustellen, welche Fortschritte bezüglich der Abrüstungsverhandlungen gemacht worden sind.

Weil die Kernwaffen besitzenden Staaten ihren im NPT-Vertrag in Artikel VI festgelegten Verpflichtungen zur vollständigen Abrüstung ihrer Kernwaffenbestände bisher nicht nachgekommen sind, haben sich Staaten, die keine Kernwaffen besitzen, zu drei „Humanitären Konferenzen“ in Oslo (März 2013), in Nayarit (Februar 2014) und Wien (Dezember 2014) getroffen, um die schweren humanitären Auswirkungen von Kernexplosionen zu veranschaulichen.

Bei der Wiener „Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffen“ wurde der „Humanitarian Pledge“ verabschiedet, der bis zur UN-Generalkonferenz im September-Oktober 2015 von 135 Regierungen unterzeichnet worden ist. Nach rund zwei Jahrzehnten mangelnder Ergebnisse in den Foren für nukleare Abrüstung und gerade in Zeiten zunehmender Spannungen unter nuklear bewaffneten Staaten, brachte Mexiko während der vergangenen UN-Generalkonferenz eine Resolution für die Einrichtung einer Open-Ended Working Group (OEWG) ein, um aufbauend auf den humanitären Konferenzen rechtliche Maßnahmen und Normen für die Verwirklichung einer Welt ohne Nuklearwaffen zu entwickeln.

Die von Mexiko eingebrachte Resolution wurde von 142 Staaten unterstützt, also von zwei Dritteln der UN-Mitgliedsstaaten. Gegner der Einrichtung einer OEWG sind die fünf im Nuklearwaffensperrvertrag (NPT) anerkannten Nuklearwaffenstaaten. China, Russland, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Frankreich haben während der vergangenen UN-Generalversammlung am 2.11.2015 ein

‚ HYPERLINK „http://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/1com/1com15/eov/L13_N5.pdf“ gemeinsames Statement‘ verlesen, in dem sie auf ihre Gründe für die Ablehnung der Errichtung einer OEWG eingehen: Demnach würde ein Verbotsvertrag von Nuklearwaffen das NPT-Regime untergraben. Eine Arbeitsgruppe hätten sie nur dann befürwortet, wenn sie einer strikten Konsens-Regel unterliegen würde – denn somit hätten sie jegliche Entscheidungen bis hin zur Ernennung eines Vorsitzenden und zur Beschließung einer Tagesordnung – beeinflussen bzw. blockieren können. Doch auch einige nicht nuklear bewaffnete Staaten unterstützen die OEWG nicht. Deutschland, auf dessen Staatsgebiet US-Nuklearwaffen stationiert sind, hat sich bei der Abstimmung über die Resolution mit dem Vorwand enthalten, dass die OEWG nicht “inklusiv” wäre – in Wahrheit jedoch ist die OEWG allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen offen zugänglich. Auch Japan und Australien haben sich bei der Abstimmung enthalten (beide ebenso unter dem Nuklearwaffenschirm der USA). Die nuklear bewaffneten Staaten Indien und Pakistan argumentieren, dass die OEWG die Abrüstungskonferenz gefährdet. Das ebenso in Genf ansässige Forum stagniert jedoch bereits seit über zwei Jahrzehnten und ist rund zwei Drittel der Staaten weltweit – großteils Entwicklungsländern – nicht zugänglich.

Das Mandat der OEWG ergibt sich aus der von Mexiko eingebrachten Resolution und baut auf zwei Teilen auf: Zum einen soll sich die OEWG mit effektiven rechtlichen Maßnahmen befassen, die für das Erreichen und Erhalten einer nuklearwaffenfreien Welt notwendig sind („address the effective legal measures, provisions and norms that will be needed to attain and maintain a world without nuclear weapons“, kurz: “effective legal measures”). Zum anderen soll die OEWG Empfehlungen für Maßnahmen ausarbeiten mit dem Ziel, die Transparenz in diesem Bereich auszubauen, das von Nuklearwaffen ausgehende Risiko zu reduzieren und das Bewusstsein über die humanitären Folgen von Nuklearwaffen zu stärken (kurz: “other measures”).

Die substanziellen Ergebnisse und Empfehlungen der OEWG werden im Oktober 2016 der Generalversammlung als Bericht vorliegen. Die Diskussionen in der OEWG werden in drei Etappen (insgesamt 15 Arbeitstage) im UN-Sitz in Genf durchgeführt:

22. – 26. Februar 2016: Hier wurden einleitend die Ergebnisse der OEWG von 2013 sowie die Entwicklungen der Humanitären Initiative seit 2013 vorgestellt; pro Mandatsbereich (“effective legal measures” und “other measures”) wurde je eine Panel-Diskussion durchgeführt.

2. – 13. Mai 2016: In dieser Session können die teilnehmenden Staaten und die Zivilgesellschaft Ideen für die Herangehensweise – meist in Form von “Papers” – vorstellen.

22. August 2016: In dieser Session soll der Endbericht, der dann im Herbst der Generalversammlung vorgestellt werden wird, verabschiedet werden.

Es sieht ganz danach aus, dass die UN-Vollversammlung im Herbst diesen Jahres dann beschließen wird, einen Vertragstext zum generellen Verbot von Kernwaffen zu erarbeiten, der dann von einer späteren UN-Vollversammlung verabschiedet werden kann, ohne dass die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates dagegen ein Veto einlegen können.

4 Forderungen für eine atomwaffenfreie Welt angesichts des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr

Vor zwei Tagen, am 13. Juli 2016, wurde das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Am selben Tag veröffentlichte die Kooperation für den Frieden, ein Zusammenschluss von mehr als 60 Organisationen und Initiativen aus der Friedensbewegung, darunter auch das FFE, eine Gegenposition zum Weißbuch 2016 und formulierte Friedenspolitische Forderungen und Perspektiven. Eine dieser Perspektiven ist das Ziel einer atomwaffenfreien Welt. Im Detail wird hierzu ausgeführt: „Eine atomwaffenfreie Welt wird zum erklärten Ziel deutscher Politik. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich aktiv dafür ein, den nuklearen Abrüstungsprozess zur Abschaffung aller Atomwaffen voranzutreiben. Eine aktive und erfolgreiche Politik der Nicht-Verbreitung von Atomwaffen kann nur eine vollständige Abrüstungspolitik sein. Entsprechend unserem Verständnis von Friedensethik beginnen alle internationalen Schritte im eigenen Land. Die nukleare Teilhabe, die gegen den Atomwaffensperrvertrag (NPT-Vertrag) verstößt, wird beendet. Die entsprechenden Flugzeuge werden verschrottet.

Der nuklearen Abschreckungspolitik wird eine Absage erteilt. Die Bundesregierung kündigt entsprechend dem Stationierungsabkommen von 1990 die US-Basis in Büchel. Dies führt zum unmittelbaren Abzug der US-Atomwaffen aus Büchel. Deutschland wird atomwaffenfrei.

Die Bundesregierung unterstützt die vielfältigen internationalen Initiativen für einen sofortigen Verhandlungsbeginn über eine Nuklearwaffen-Konvention.“ Wann wird eine der zukünftigen Bundesregierungen sich diese friedenspolitischen Forderungen der ‚Kooperation für den Frieden‘ zu eigen machen?


Brief an den Rat der EKD /  19-07-2016

Atomwaffen aus Büchel abziehen – ein erster Schritt zur weltweiten vollständigen nuklearen Abrüstung / Brief an den EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm


HYPERLINK „https://wikileaks.org/plusd/cables/09BERLIN1433_a.html“ https://wikileaks.org/plusd/cables/09BERLIN1433_a.html (13.07.2016) Dieser Absatz sowie die folgenden vier Absätze sind der folgenden Quelle entnommen: HYPERLINK „https://de.wikipedia.org/wiki/B61_(Kernwaffe“ https://de.wikipedia.org/wiki/B61_(Kernwaffe) (13.07.2016) Dieser Absatz sowie die folgenden vier Absätze sind der folgenden Quelle entnommen: HYPERLINK „https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_B%C3%BCchel“ https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_B%C3%BCchel (13.07.2016) B61 Mod. 12 (siehe Fußnote 2): Dies ist eine Modernisierung der bisherigen B61 Mod. 3, 4 und 10 Systeme durch Wiederverwendung der Komponenten der vorhandenen Modelle sowie der Hinzufügung eines JDAM-Lenksystems. JDAM steht für Joint Direct Attack Munition (deutsch etwa Direkt-Angriffs-Munition für verbundene Streitkräfte). JDAM ist ein Nachrüstsatz für diverse ungelenkte Bomben der Streitkräfte der USA und anderer Nationen. Die so aufgerüsteten nun präzisionsgelenkten Bomben werden ebenfalls als JDAM bezeichnet. Die Lenkung erfolgt für gewöhnlich durch ein kombiniertes INS/GPS-System, wobei auch Rüstsätze mit Laserzielsystem verfügbar sind. JDAMs wurden seit dem Kosovokrieg im Jahre 1999 in sehr großer Zahl (weit über 10.000-mal) eingesetzt und sind eine der wichtigsten Luft-Boden-Waffensysteme der westlichen Welt ( HYPERLINK „https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Direct_Attack_Munition“ https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Direct_Attack_Munition (13.07.2016)). Dieser Absatz sowie die folgenden sechs Absätze sind den folgenden Quellen entnommen: HYPERLINK „http://www.focus.de/politik/deutschland/sprengkraft-von-80-hiroshima-bomben-neue-us-atomwaffen-in-deutschland-stationiert-scharfe-kritik-aus-russland_id_4962247.html?utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=2015092116“ http://www.focus.de/politik/deutschland/sprengkraft-von-80-hiroshima-bomben-neue-us-atomwaffen-in-deutschland-stationiert-scharfe-kritik-aus-russland_id_4962247.html?utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=201509211622 (13.07.2016)
 HYPERLINK „http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40196436/2/data.pdf“ http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/40196436/2/data.pdf (13.07.2016) Der Atomwaffensperrvertrag oder Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV bzw. englisch Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, kurz Non-Proliferation Treaty oder NPT) ist ein internationaler Vertrag, der das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf die „friedliche Nutzung“ der Kernenergie zum Gegenstand hat. Im Atomwaffensperrvertrag verzichten die Unterzeichnerstaaten, die nicht im Besitz von Kernwaffen sind, auf den Erwerb von Atomwaffen (siehe Artikel I bis III). Die fünf offiziellen Atommächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich, China), die diesen Status dadurch erlangten, dass sie vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe gezündet haben (s. Artikel IX), verpflichten sich im Gegenzug, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (s. Artikel VI). Dies ist bisher die einzige bindende Verpflichtung zur vollständigen Abrüstung der Atomwaffenstaaten in einem multilateralen Vertrag. Der Vertrag wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet und trat am 5. März 1970 in Kraft. Nur vier Länder sind nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrags geworden: Indien, Israel, Pakistan und Südsudan. Nordkorea trat im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit Stand 2015 sind 191 (ohne Nordkorea 190) Mitglieder dem Vertrag beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Atomwaffensperrvertrag am 28. November 1969. Vgl. HYPERLINK „https://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperrvertrag“ https://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperrvertrag (14.07.2016). HYPERLINK „http://www.un.org/en/conf/npt/2005/npttreaty.html“ http://www.un.org/en/conf/npt/2005/npttreaty.html (14.07.2016). HYPERLINK „https://www.bmeia.gv.at/index.php?id=55297&L=1“ https://www.bmeia.gv.at/index.php?id=55297&L=1 (14.07.2016). HYPERLINK „https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW14/HINW14vienna_Pledge_Document.pdf“ https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW14/HINW14vienna_Pledge_Document.pdf (14.07.2016). Für besonders dringliche internationale Fragen kann die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York spezielle Foren einrichten, wie zum Beispiel eine “Arbeitsgruppe mit offenem Ende” – Open-Ended Working Group (OEWG). HYPERLINK „http://www.icanaustria.at/action/start-der-open-ended-working-group-in-genf-fragen-und-antworten/“ http://www.icanaustria.at/action/start-der-open-ended-working-group-in-genf-fragen-und-antworten/ (14.07.2016). HYPERLINK „http://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/1com/1com15/eov/L13_N5.pdf“ http://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/1com/1com15/eov/L13_N5.pdf (14.07.2016). HYPERLINK „http://www.icanaustria.at/action/start-der-open-ended-working-group-in-genf-fragen-und-antworten/“ http://www.icanaustria.at/action/start-der-open-ended-working-group-in-genf-fragen-und-antworten/ (14.07.2016). HYPERLINK „http://www.koop-frieden.de/fileadmin/Pressemitteilungen/Erklaerungen_2016/Weissbuch_Final.pdf“ http://www.koop-frieden.de/fileadmin/Pressemitteilungen/Erklaerungen_2016/Weissbuch_Final.pdf (14.07.2016).